Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen.
  2. Die Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin (Schley Armaturen GmbH) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Verkäuferin diese schriftlich bestätigt.

II. Vertragsabschluss

  1. Die schriftlichen Angebote der Verkäuferin sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung ihrer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten sie nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte übernimmt sie keine Gewähr. Wird ein Mindestauftragswert von 75,- € unterschritten, behält sich die Verkäuferin vor, einen Mindermengenzuschlag von 25,- € auf den Rechnungsendbetrag netto zu erheben.
  2. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Die Rechnungsstellung gilt als Auftragsbestätigung.
  3. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in den Katalogen und Prospekten der Verkäuferin sind immer nur als annähernd zu betrachten. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, wie Konstruktions- oder Formänderungen oder Abweichungen im Farbton, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen für den Käufer zumutbar sind. Bei Irrtümern in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Angeboten, bei der Auftragserfassung, in Rechnungen und sonstigen Erklärungen ist die Verkäuferin berechtigt, Richtigstellung und ggf. Nachbelastung und/oder Gutschriftenerteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
  4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch der Verkäuferin auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, insbesondere aufgrund Überschreitung des Kreditlimits durch den Käufer oder offener, überfälliger Rechnungen, ist die Verkäuferin berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, bis der Käufer die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Die Verkäuferin ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sie dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Bewirkung der Gegenleistung oder zur Sicherheitsleistung gesetzt hat.

III. Lieferzeiten

  1. Die Lieferzeiten ergeben sich aus den Angeboten der Verkäuferin. Werden zugesagte Liefertermine nicht eingehalten bzw. verzögert sich die Lieferung unverbindlich zugesagter Liefertermine unzumutbar lange, ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist. Als angemessen gilt eine Frist von mindestens sechs Wochen.
  2. Die Verkäuferin ist zu sinnvollen Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Käufer zumutbar ist.
  3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die Verkäuferin nicht zu vertreten. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Käufer in diesen Fällen erst zu, wenn die vereinbarte Lieferzeit bereits um mehr als zehn Wochen überschritten ist. Vorher besteht das Rücktrittsrecht nur, wenn die Verkäuferin dem Käufer schriftlich mitgeteilt hat, dass die Lieferung durch sie nicht oder nicht mehr erbracht werden kann. Vorstehende Einschränkung gilt nicht für Fixgeschäfte. Sofern die Lieferung oder Herstellung der Ware durch höhere Gewalt bzw. einen Arbeitskampf unmöglich ist, wird die Verkäuferin von ihrer Leistungsverpflichtung befreit und ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

IV. Versand und Verpackung

  1. Der Versand der Ware erfolgt ab Werk/Lager der Verkäuferin auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn die Waren auf Veranlassung der Verkäuferin durch Dritte zugestellt werden; in diesem Falle ist die Verkäuferin berechtigt, die Zufuhrkosten zu berechnen. Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
  2. Soweit der Käufer nichts anderes bestimmt, steht die Versandart im Ermessen der Verkäuferin. Sie übernimmt keine Garantie für den kostengünstigsten Versand.

V. Preise

  1. Die in Angeboten der Verkäuferin genannten Preise sind freibleibend. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk/Lager der Verkäuferin ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherung und Zoll. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Sie wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung genannt worden ist.
  2. Preisberichtigungen auf Rechnungen und Preislisten aufgrund von offensichtlichen Irrtümern bleiben vorbehalten.

VI. Gewährleistung

  1. Der Käufer hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Übrigen gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass den Käufer die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trifft.
  2. Für Mängel der Ware leistet die Verkäuferin Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die mangelhafte Ware ist stets auf Kosten der Verkäuferin an diese zurückzusenden/auszuhändigen. Transport-, Wege-, Arbeitskosten o.ä. im Fall einer Nachbesserung vor Ort werden nur bis zu dem jeweiligen Erfüllungsort übernommen.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer wegen eines Mangels Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig verursacht wurde.
  4. Angaben der Verkäuferin zu Waren in Katalogen, Prospekten und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen oder Richtwerte dar, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ist gemäß Ziffer VI 1. ausgeschlossen.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher (auch künftig entstehender) Forderungen der Verkäuferin aus der Geschäftsverbindung ihr Eigentum.
  2. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere Verfügungen, die die Rechte der Verkäuferin beeinträchtigen, sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages sicherungshalber an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen hat der Käufer jederzeit eine Aufstellung der auf die Verkäuferin übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an die Verkäuferin abzuführen, solange ihr fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
  3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, ihre Eigentumsvorbehaltsware heraus zu verlangen und durch Beauftragte abholen zu lassen. Der Käufer garantiert ihr insoweit ein freies Zugangsrecht zu seinen Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Pfändungen von Eigentumsvorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. Der Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin bleibt durch die etwaige Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer unberührt. Erfolgt eine Verarbeitung mit der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt die Verkäuferin an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen, vermischt ist.

VIII. Zahlungsbedingungen

  1. Der Kaufpreis ist, soweit nicht anders in unseren Rechnungen ausgewiesen, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die Übersendung der Rechnung erfolgt in elektronischer Form (elektronische Rechnung) oder auf dem Postweg. Lohnarbeiten, Reparaturen, Montageeinsätze oder andere Dienstleistungen durch Dritte sind generell sofort ohne jeden Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hiervon nicht berührt. Bei Erstgeschäften behält sich die Verkäuferin die Versendung der Ware gegen Nachnahme oder Vorauszahlung vor.
  2. Zahlungen werden unabhängig von eventuellen Zahlungsbestimmungen des Käufers gemäß §§ 366, 367 BGB verrechnet. Die Zahlung mit Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Entgegennahme von Wechseln abzulehnen.
  3. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen, von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, ist die Verkäuferin berechtigt, eine Entschädigung von 25% des Auftragswertes zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

IX. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretungsverbot

  1. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer gegenüber dem Kaufpreisanspruch der Verkäuferin nicht zu.
  2. Die Aufrechnung gegen jedwede Zahlungsansprüche der Verkäuferin ist ausgeschlossen, sofern nicht der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
  3. Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

X. Haftungsbeschränkung

  1. Die Verkäuferin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle von leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Verkäuferin auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin. Eine weitergehende Haftung ist insbesondere auch für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus einer Produkthaftung. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht im Falle von der Verkäuferin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder im Falle des Verlusts des Lebens des Käufers.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Verkäuferin.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Verkäuferin. Die Verkäuferin kann jedoch gegen den Käufer auch bei jedem anderen, auch ausländischen Gericht Klage erheben, sofern dies zuständig ist oder wird.

XII. Anwendbares Recht

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Vertragsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (“CISG”).

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages mit dem Käufer ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
  2. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin.

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